Rheinbach Ratsmonitor
Impressum
Entwurf: Einige Pflichtangaben fehlen noch. Sie sind als [vor Veröffentlichung ergänzen: …] markiert.
Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV).
Anbieterin
Stadt RheinbachSchweigelstraße 23, 53359 Rheinbach
- Kontaktstelle
- Stadt Rheinbach
- Vertreten durch
- den Bürgermeister
- sekretariat@stadt-rheinbach.de
- Telefon
- [vor Veröffentlichung ergänzen: Telefonnummer oder ein weiterer schneller Kontaktweg]
Verantwortlich für den Inhalt
Nach § 18 Abs. 2 MStV:
[vor Veröffentlichung ergänzen: Name und Anschrift der redaktionell verantwortlichen Person]
Über dieses Angebot
Ein Angebot der Stadt Rheinbach auf Basis öffentlicher Quellen. Rechtlich maßgeblich sind allein die Unterlagen im Ratsinformationssystem.
Herausgeberin: Stadt Rheinbach.
Quelle aller Angaben: Ratsinformationssystem der Stadt Rheinbach.
- Daten
- [vor Veröffentlichung ergänzen: Lizenz oder Nutzungsregel des aufbereiteten Datensatzes]
- Quellcode
- Lizenz EUPL-1.2 · openCode.de (Adresse folgt); bis dahin beschreibt die Seite Für andere Kommunen die Nachnutzung. Logo, Wappen, Rheini-Grafiken, Kulissen und Musik sind nicht von der Lizenz erfasst.
Bildrechte und Herkunft der Bilder
Logo und Maskottchen „Rheini“: Stadt Rheinbach. [vor Veröffentlichung ergänzen: schriftliche Bestätigung der Nutzungsrechte für Logo und bearbeitete Rheini-Grafiken]
Die gemalten Kulissen und die Spielfiguren von Rheini sind mit einem KI-Bildgenerator erzeugt worden – nach Textvorgaben, bei Rheini nach der offiziellen Figur der Stadt als Vorlage. Die Skins sind per Bildbearbeitung aus der Rheini-Figur abgeleitet. Sie zeigen die Stadt stilisiert, nicht maßstabsgetreu. Ergebnisse und Stimmen stammen nie aus einer Grafik, sondern aus den Niederschriften.
Einsatz von KI
Die Erklärtexte („Einfach erklärt“, Rechtssätze in Alltagssprache, Spieltexte) und der Programmcode sind mit Unterstützung eines KI-Assistenten entstanden. Antragsarten und der Vergleich „Vorlage → Beschluss“ sind KI-gestützt eingeordnet und mit dem Wortlaut belegt. Ergebnisse, Stimmen und Zitate stammen allein aus den Niederschriften. Jede Stichprobe lässt sich am Original prüfen („Prüf mich!“).
[vor Veröffentlichung ergänzen: Redaktionelle Prüfung und Verantwortung (Art. 50 Abs. 4 KI-VO): Stelle wird von der Stadt benannt [RECHTSAMT prüfen].]
Links zu anderen Angeboten
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Stand: 8. Oktober 2026
