Rheinbach Ratsmonitor
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Ratsmonitor soll für alle Menschen gut nutzbar sein. Diese Erklärung gilt für alle Seiten des Ratsmonitors einschließlich „Rheini rennt“. Herausgeberin ist die Stadt Rheinbach.
Maßstab sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW). Sie verweisen auf die Norm EN 301 549 und damit auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Der Ratsmonitor ist mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar. Die folgenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Originalunterlagen als PDF. Niederschriften und Vorlagen im Ratsinformationssystem sind teilweise nicht barrierefrei. Sie liegen außerhalb des Ratsmonitors. Ergebnisse, Abstimmungen und Fraktionspositionen gibt der Ratsmonitor deshalb zusätzlich als Text wieder.
- Spiel „Rheini rennt“. Das Laufen und Springen verlangt schnelle Reaktionen und genaue Bewegungen. Leichter geht es mit „Ohne Springen entdecken“ und „Üben ohne Lebensverlust“. Die Fragen zu echten Ratsentscheidungen gibt es außerdem im Quiz „Check den Beschluss“.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache. Erklärungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache gibt es noch nicht. Zu einigen Entscheidungen gibt es einen Abschnitt „Einfach erklärt“, und Fachbegriffe lassen sich antippen.
Bedienhilfen
- Schriftgröße: Schalter „A / A+ / A++“ oben rechts. Die Seite folgt auch der Schriftgröße und dem Zoom Ihres Browsers.
- Tastatur: Der Ratsmonitor lässt sich mit der Tastatur bedienen. „Zum Inhalt“ überspringt die Navigation.
- Drucken: In der Druckansicht stehen nur die Inhalte, bei einem geöffneten Eintrag nur dieser, mit Quellen.
Wie diese Erklärung entstanden ist
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 8. Oktober 2026. Geprüft wurden alle Bereiche des Ratsmonitors und diese Seiten: automatisch mit dem Prüfwerkzeug axe-core (Regeln für WCAG 2.1 A und AA) und von Hand mit der Tastatur, mit den Schriftgrößen 100, 112,5 und 125 Prozent auf Computer- und Handybildschirm, mit Zoom bis 400 Prozent, im Kontrastmodus (simuliert), mit Kontrastmessungen und in der Druckansicht. Ein Test mit Screenreadern steht noch aus.
Barrieren melden und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns: sekretariat@stadt-rheinbach.de. Bitte nennen Sie die Seite oder den Eintrag und beschreiben Sie kurz das Problem.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Das Verfahren ist kostenlos, und Sie brauchen keinen Rechtsbeistand. Ziel ist eine gemeinsame Lösung ohne Gericht.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-WestfalenTelefon 0211 855-3451
E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Stand: 8. Oktober 2026
