Stadt RheinbachRatsmonitor

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Ratsmonitor soll für alle Menschen gut nutzbar sein. Diese Erklärung gilt für alle Seiten des Ratsmonitors einschließlich „Rheini rennt“. Herausgeberin ist die Stadt Rheinbach.

Maßstab sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW). Sie verweisen auf die Norm EN 301 549 und damit auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Der Ratsmonitor ist mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar. Die folgenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bedienhilfen

Wie diese Erklärung entstanden ist

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 8. Oktober 2026. Geprüft wurden alle Bereiche des Ratsmonitors und diese Seiten: automatisch mit dem Prüfwerkzeug axe-core (Regeln für WCAG 2.1 A und AA) und von Hand mit der Tastatur, mit den Schriftgrößen 100, 112,5 und 125 Prozent auf Computer- und Handybildschirm, mit Zoom bis 400 Prozent, im Kontrastmodus (simuliert), mit Kontrastmessungen und in der Druckansicht. Ein Test mit Screenreadern steht noch aus.

Barrieren melden und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns: sekretariat@stadt-rheinbach.de. Bitte nennen Sie die Seite oder den Eintrag und beschreiben Sie kurz das Problem.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Das Verfahren ist kostenlos, und Sie brauchen keinen Rechtsbeistand. Ziel ist eine gemeinsame Lösung ohne Gericht.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon 0211 855-3451
E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik